Die Qualität der Beleuchtung beeinflusst das visuelle Leistungsvermögen, das Aktivitätsniveau und das Wohlbefinden des Menschen. Sie ist entscheidend dafür, wie genau und wie schnell Details, Farben und Formen erkannt werden. Durch schlechte Beleuchtung kann es zu visuellen Überbeanspruchungen kommen, die sich beispielsweise durch Kopfschmerzen, tränende und brennende Augen sowie Flimmern vor den Augen bemerkbar machen können.
Im Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) werden die Anforderungen an die Gestaltung der Beleuchtung aufgeführt:
15. Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
16. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm so weit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.
Diese Anforderungen lassen sich am besten mit einer arbeitsplatz- oder teilflächenbezogenen Beleuchtung realisieren (s. Abb. 1). Außerdem müssen Bildschirm- und Büroarbeitsplätze möglichst ausreichend Tageslicht durch große, unverbaute Fensterflächen erhalten. Da Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße vorhanden ist, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich. Um angemessene Lichtverhältnisse zu gewährleisten, sind die folgenden lichttechnischen Gütemerkmale zu beachten:
Beleuchtungsniveau
Am Arbeitsplatz fordert die BGI 650 ein ausreichendes Beleuchtungsniveau mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 500 lux. Im übrigen Raumbereich ist ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 300 lux notwendig.
Bei einer teilflächenbezogenen Beleuchtung wird zusätzlich ein Mindestwert von 750 lux auf einer Teilfläche von mindestens 600 mm x 600 mm durch eine Arbeitsplatzleuchte erzeugt (s. Abb. 1).
Da die angegebenen Beleuchtungsstärke Mindest- bzw. Wartungswerte sind, muss die Planung mit höheren Beleuchtungsstärken erfolgen. Außerdem sollte eine regelmäßige Wartung der Beleuchtungsanlage die Einhaltung der Mindestbeleuchtungsstärken gewährleisten.
Leuchtdichteverteilung
Die Leuchtdichte ist die lichttechnische Größe für die Helligkeit. Um einwandfreie Sehbedingungen zu gewährleisten, ist ein ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis im Gesichtsfeld erforderlich. Zu geringe Leuchtdichteunterschiede sind zu vermeiden, da sie einen monotonen Raumeindruck bewirken. Eine ausreichende Aufhellung der Raumbegrenzungsflächen kann auch durch die entsprechende Farbgestaltung erfolgen. Hierbei sollten die Reflexionsgrade
- der Decke im Bereich von 0,7 bis 0,9
- der Wände im Bereich von 0,5 bis 0,8
- des Bodens im Bereich von 0,2 bis 0,4
liegen.
Arbeitsflächen sollten matt bis seidenmatt sein und deren Reflexionsgrade müssen im Bereich von 0,15 bis 0,75 liegen.
Begrenzungen
Direktblendung
Störende Direktblendung wird durch helle Flächen im Gesichtsfeld – z.B. von Leuchten, Fenstern oder beleuchteten Flächen im Raum hervorgerufen und muss durch spezielle begrenzende Elemente oder Änderung der Raumanordnung reduziert werden (s. Abb. 2).
Reflexblendung
Auch Reflexionen (Spiegelungen) können zu störenden Blendungen führen. Diese Art von Blendung wird Reflexblendung genannt und entsteht durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen – z.B. auf einem Bildschirm. Ursachen können nach BGI 650 Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hoher Leuchtdichte sein. Die dadurch erzeugten Reflexe verschlechtern durch Kontrastminderung die Qualität der Bildschirmanzeige (Abb. 3). Bildschirme mit glänzenden Oberflächen sollten daher nicht für die Büroarbeit verwendet werden.
Reflexblendung auf den anderen Arbeitsmitteln wird vermieden, wenn die empfohlenen Glanzgrade eingehalten werden. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass Papierdokumente und Prospekthüllen matt sind.
Lichtrichtung und Schattigkeit
Schatten verbessern die räumliche Wahrnehmung. Daher sollte die Beleuchtung nicht zu schattenarm sein. Doch auch stark gerichtetes Licht, das scharfe Schatten bewirkt, ist zu vermeiden. Vielmehr sind ein ausgewogenes Verhältnis von gerichtetem und diffusem Licht und eine ausgewogene Schattigkeit am Bildschirmarbeitsplatz anzustreben.
Hierzu helfen breitstrahlende Leuchten, sowie eine abwechslungsreich wirkende Direkt-/ Indirektbeleuchtung (Abb. 4).
Lichtfarbe und Farbwiedergabe
Die Lichtfarbe beeinflusst das menschliche Wohlbefinden. Für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen sollte die Lichtfarbe der Lampen entsprechend der Wirkung ausgewählt werden, die im Raum erzielt werden soll. Warmweiße Lampen erzeugen eine etwas wohnlichere, neutralweiße eine sachlichere Stimmung. Tageslichtweiße Lampen können zu einem fahl wirkenden Licht führen, wenn die Beleuchtungsstärke nicht angehoben wird.
Die Lampen sollten eine möglichst gute, originalgetreue Farbwiedergabe ermöglichen (Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80).
Flimmerfreiheit
Flimmererscheinungen, hervorgerufen durch künstliche Beleuchtung, können zu Sehstörungen und Ermüdung führen. Durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten werden diese verhindert.
Außerdem sind nach BGI 650 folgende Aspekte bei der Auswahl der Beleuchtung zu beachten:
- Einfallsrichtung und Stärke des Tageslichtes
- Arbeitsabläufe und -organisation
- Anordnung der Arbeitsplätze im Raum
- Flexibilität bei der Anordnung der Arbeitsplätze
- Güte des Bildschirmes (Vermeidung von Reflexionsblendung)
- Individuelle Sehaufgaben
- Möglichkeiten zur Steuerung der Beleuchtung
- Energieeffizienz
Quellen und weiterführende Informationen
BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
BGI 856: Beleuchtung im Büro
DIN 5035-7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen